AGB
Jeder, der Leistungen der Reitschule Gestüt in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:
Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.
- Für das Reiten besteht die Pflicht, Reithelm nach DIN-Norm, Reitstiefel oder vergleichbares überknöchelhohes Schuhwerkund geeignete Reitkleidung zu tragen. Helme können für Schnupperstunden bei uns ausgeliehen werden.
- Der Reitschüler ist zu einer eigenen Sportunfallversicherung und Haftpflichtversicherung verpflichtet.
- Reitstunden, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden berechnet. Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatztermin oder Rückvergütung gezahlter Reitstunden. Monatlich bezahlte Reitstunden können nur innerhalb des Monats nachgeritten werden, sofern sie 24 h vor Ausfall abgesagt wurden! Bei Krankheit kann im Einzelfall in der ersten Woche des nächsten Monat nachgeritten werden, die verfallenen Reitstunden werden nicht auf denkommenden Monat angerechnet. Ansonsten verfällt die Reitstunde.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar.
- Das Betreten von Pferdeboxen, Paddock oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit auf dem Anwesen bedarf der Erlaubnis des Leiters, der Reitlehrerin oder deren/dessen Gehilfen.
- Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
- Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber der Reitschule Gestüt, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder deren/dessen Gehilfen ist/sind unbedingt Folge zu Leisten.
- Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Eltern haften für Ihre Kinder, unabhängig des Alters und Unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht der Eltern.
- Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.
- Im Umgang mit den Pferden gelten die allg. Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der deutschen reiterlichen Vereinigung in Haltung und Umgang.
Freistellungserklärung:
Die Reitschule Gestüt, deren Mitarbeiter, Gehilfen oder Bewohner des Anwesens, werden von jeglicher Haftung oder Schadenersatzansprüchen frei gestellt, es sei denn, die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden auf Grund des vorliegenden Versicherungsschutzes. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schadensersatzanspruch:
Schäden die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber der Reitschule und/oder Geschädigten.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
Anwesenheit
Bei uns sattelt jeder sein Pferd selbst. Es ist daher notwendig, mindestens eine halbe Stunde vor dem Ritt vor Ort zu sein. Bei Beginn der Stunde muss der Reitschüler pünktlich in der Halle sein.Bei Verspätung ab 15min kann der Reitunterricht nicht abgehalten werden.
Ausrüstung
Jeder Reiter bringt seine persönliche Ausrüstung mit:
TÜV geprüfter 3 Punkte Sicherheitsreithelm, Reithose, Stiefel mit Absatz (!) und eine Gerte als Minimal-Ausrüstung gehören dazu.
Sicherheitswesten-Tragepflicht besteht bei Springstunden. Die Ausrüstung für das Pferd wird gestellt.
Vorbereitung
Absolute Anfänger nehmen an Sattelkursen teil, bis Sie oder ggf. die Eltern zur Unterstützung der Kinder, das Pferd selbstständig vorbereiten und nach der Stunde korrekt absatteln können.
Auch der korrekte Umgang mit Decken muss bekannt sein.Vor und nach dem Ritt wird die Ausrüstung von den Reitern auf Mängel überprüft. Auch, ob das Pferd alle Eisen auf den Hufen hat und in gutem Zustand ist. Falls Sie Mängel feststellen, wenden Sie sich bitte an den Reitlehrer!
Die Stallgasse und der Hof sind sauber zu halten und müssen gekehrt werden.
Im Unterricht
gelten die Anweisungen des Lehrers und die Hallenregeln. Wenn Sie alleine in der Halle reiten gelten die Hallenregeln.
Hunde
Hunde können auf die Anlage mitgebracht werden, aber es besteht ausnahmslos Leinenpflicht.
Nach dem Reiten
Trense gründlich reinigen!
Sattelzeug kontrollieren und korrekt aufräumen!
Hufe des Pferdes auskratzen.
Sicherheits – Boxentüre korrekt verschließen!
Wenn die Pferde Decken tragen, wieder eindecken.
Halfter dürfen nicht in den Boxen hängen bleiben.
Absolut tödliche Verletzungsgefahr für die Pferde!!!!
Unsere Pferde werden optimal ernährt. Bitte auch nicht mit Brot füttern. Bei Leckerli bitte den Reitlehrer fragen. Über eine Karotte freut sich Ihr Pferd jedoch immer.